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Glossar Buchstaben X-Z
Zinsfestschreibung
Frei wählbarer Zeitraum, für den der Zinssatz der Refinanzierung fest vereinbart ist.
Zugangsfaktor
Der Zugangsfaktor wird zur Berechnung der Rentenhöhe in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung angewendet. Damit soll die Laufzeit der Rente entsprechend dem tatsächlichen Renteneintrittsalter ausgeglichen werden.
Bei einer Altersrente, die mit Erreichen der Regelaltersgrenze oder eines maßgebenden niedrigeren Renteneintrittsalters beginnt, beträgt er 1.
Wird eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch genommen (max. 5 Jahre), verringert er sich für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um 0,003; bei Inanspruchnahme nach der Regelaltersgrenze erhöht er sich um 0,005 pro Monat (unbegrenzt).
Der Zugangsfaktor findet seit dem 1. Januar 2001 auch Anwendung bei Renten wegen Erwerbsminderung, Erziehungsrenten und bei Hinterbliebenenrenten.