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Unternehmenssteuerreform

Unternehmensteuerreform

Mit Wirkung vom 01.01.2009 verwehrt der Gesetzgeber einen Werbungskostenabzug im Sinne von Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 EStG.

 

Nach heutigem Kenntnisstand betrifft dies auch Zeichnungen, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden.

 

Somit stellt sich für den Zeichner die Situation, dass seinen Sollzinszahlungen ab 2009 keine steuerlichen Auswirkungen mehr gegenüber stehen, so dass eine Teiltilgung, in der Finanzierung die Einkünfte aus 2§ 20 generiert werden, notwendig sein kann..

 

Die SCHNEE GRUPPE hat hier reagiert und kann bei Handlungsalternativen behilflich sein.

 

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