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Glossar Buchstaben T - V
Teilrente
Altersrenten können auch als Teilrenten in Anspruch genommen werden. Dies tritt zum Beispiel dann in Kraft, wenn neben der Rente noch etwas hinzuverdient wird, oder eine Teilrente wegen verminderter Erwebsfähigkeit bereits vor erreichen des Rentenalters in Anspruch genommen wird. Die Rente beträgt dann, je nach Hinzuverdienst, ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der erreichten Vollrente. Es muss allerdings individuell ermittelt werden, wie die Hinzuverdienstgrenzen bemessen wird.
Tilgungskomponente
Aus der Darlehenssumme entnommener Teilbetrag. Wird als ab sofort voll eingezahler Einmalbetrag in einer kündbaren Kapitalversicherung angelegt. (Es fallen also außer den Zinsen keinerlei Tilgungsraten an).
Tilgungsversicherung
Eine Tilgungsversicherung wird abgeschlossen, um ein Darlehen abzulösen. Die Versicherungsdauer wird auf die Laufzeit des Darlehens abgestimmt. Die Tilgungsversicherung tritt bei Fälligkeit des Darlehens in Kraft.
Überschußbeteiligung
Vom Versicherer vorgesehene, jedoch nicht garantierte Verzinsung, die die garantierte Rente erhöht.
Versorgungslücke
Unter einer Versorgungslücke versteht man die auftretende Differenz zwischen dem Verdienst zu Arbeitszeiten und dem etwaigen Rentenanspruch aus einer privaten oder gesetzlichen Altersvorsorge. Im Falle eines nur gesetzlich pflichtversicherten Arbeitnehmers entsteht meist eine Versorgungslücke, da die Rentenbezüge deutlich niedriger sind als das vorige Monatsnetto. Um die Versorgungslücke und somit Alter in Armut möglichst auszuschließen empfiehlt es sich eine private Rentenversicherung zur Altersvorsorge abzuschließen.
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