Sie befinden sich hier : Produkte » Riester-Rente
Die Riester-Rente mit staatlichen Zulagen!
Die gesetzliche Renten bieten in Zukunft kaum noch ausreichende Sicherheiten vor unzureichender Versorgung im Alter und deren Folgen. Aus diesem Grund ist eine zusätzliche private Altersvorsorge heute wichtiger denn je. Mit der 2001/2002 eingeführten Riester-Rente können Sie von attraktiven staatlichen Zulagen profitieren und dabei Ihre finanzielle Situation im Alter entscheidend verbessern. Die Riester-Rente bietet eine hohe Sicherheit durch garantierte Verzinsung. Wer zum förderberechtigten Kreis gehört erfahren Sie hier.
Das Prinzip dabei ist folgendes: Die Form der Rentenversicherung ist ähnlich wie eine Kapital-Lebensversicherung konzipiert. Der Kunde zahlt entweder über einen längeren Zeitraum eine variabel festlegbare Summe auf sein Riester Konto ein, oder er nimmt eine Einmalzahlung einer größeren Summe vor. Der Staat schießt je nach Beitragshöhe, Familienstand und Anzahl der Kinder einen bestimmten Betrag zu der Eigenleistung hinzu.
Die staatliche Förderung setzt sich dabei aus zwei Komponenten zusammen:
- Altersvorsorgezulage nach Abschnitt XI. EStg
- Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStg
Altersversorgungszulage nach Jahren gestaffelt:
| Jahr | Grundzulage
Ledige | Grundzulage
Verheiratete | Kinderzulage |
| 2002/ 2003 |
38 EUR |
76 EUR |
46 EUR |
| 2004/ 2005 |
76 EUR |
152 EUR |
92 EUR |
| 2006/ 2007 |
114 EUR |
228 EUR |
138 EUR |
| ab 2008 |
154 EUR |
308 EUR |
185 EUR (300 EUR) |
Die volle Zulage kann erreicht werden, wenn der Mindesbeitrag in Abhängigkeit vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen entrichtet wird.
| erforderlicher
Mindestbeitrag | höchstens
jedoch |
| 2002/03 |
1 % |
525 EUR |
| ab 2004 |
2 % |
1050 EUR |
| ab 2006 |
3 % |
1575 EUR |
| ab 2008 |
4 % |
2100 EUR |
Der Gesetzgeber hat Wert auf eine Eigenleistung gelegt. Deshalb wurden „Sockelbeträge“ für den Eigenbeitrag vorgesehen. Der Sockelbetrag beträgt:
| bei einem Arbeitnehmer | ohne Kind | mit einem Kind | mit zwei Kindern |
| 2002 bis 2004 |
45 EUR |
38 EUR |
30 EUR |
| seit 2005 |
60 EUR |
60 EUR |
60 EUR |
Wird der Sockelbetrag unterschritten gibt es keine staatliche Zulagen. Mittelbar förderfähige Ehepartner sind allerdings von dieser Regelung ausgenommen. Für Sie kann der Sockelbetrag unterschritten werden und es wird trotzdem noch eine staatliche Zulage gewährt.
Sonderausgabenabzug
Neben den staatlichen Zulagen kommt noch die Förderung durch den Sonderausgabenabzug hinzu. Als Zulagenberechtigter können Sie steuerfrei Altersvorsorgebeiträge zuzüglich der Zulage als Sonderausgabe abziehen. Die Höchstgrenzen können Sie aus folgender Tabelle entnehmen:
| Höchstmöglicher Sonderausgabenabzug | pro Jahr |
| 2002 / 2003 |
525,– EUR |
| 2004 / 2005 |
1.050,– EUR |
| 2006 / 2007 |
1.575,– EUR |
| ab 2008 |
2.100 Euro |
Wenn die Versicherungspolice abläuft hat der Versicherungsnehmer zwei Möglichkeiten: Er kann sich entweder 30% des Altersvorsorgevermögens sofort auszahlen lassen. Der Rest wird dann als lebenslange Verentung genutzt. Der sofort ausgezahlte Betrag wird dann steuerfrei ausgezahlt. Ebenso ist es möglich das gesamte Kapital dazu zu nutzen, sich eine monatliche Rente (diese fällt dann natürlich höher aus) auszahlen zu lassen. Diese Berechnet sich dann aus dem angesparten Gesamtkapital inklusive aller staatlichen Zulagen.
Erfahren Sie mehr über unseren Partner und die Riester Produkte der LV 1871