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Mehr förderberechtigte Personen.

Der Kreis der Personen, die von einer einer Riesterförderung profitieren können wurde erweitert. So können nun noch mehr Personen von der Riester-Förderung profitieren.
Seit beginn diesen Jahres können nun auch Personen, die eine Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung bzw. Dienstunfähigkeit beziehen einen Riester-Vertrag abschließen und von den staatlichen Förderungen profiotieren.
Diese Änderung wird von der Bundesregierung damit begründet, dass nun auch die Personen förderberechtigt sind, die sonst finanzielle Einbußen bei der Altersvorsorge gehabt haben.
Wenn nämlich eine Erwerbsminderung bzw. Dienstunfähigkeit eintritt, können sonst keine weiteren Anwartschaften für die Altersvorsorge aufgebaut werden.

Nun können auch diese Personen durch die Riester-Rente eine zusätzliche Altersvorsorge schaffen.
Die Riester-Förderung kann aber auch nur dann beantragt werden, wenn die betreffenden Personen vor Eintritt der Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert war oder unmittelbar vor dem Bezug der Dienstunfähigkeitsrente eine Anwartschaft im betreffenden Alterssicherungssystem erworben hat.
Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne!

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