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Wechsel von freier zu angestellter Tätigkeit
Wechselt man von einer Festanstellung in eine freiberufliche Tätigkeit kann ein bestehender Riester Vertrag weiter geführt werden. Es ist zum Einen möglich, den Vertrag ohne Förderung einfach weiter zu „besparen“. Wird später wieder eine Festanstellung angenommen, kann der Vertrag einfach weitergeführt werden. Ebenso hat man die Möglichkeit, den Riestervertrag einfach ruhen zu lassen und erst dann wieder Beiträge einzuzahlen, wenn man wieder eine eine Festanstellung angenommen hat. Dann bekommt man auch – ganz wie gehabt - die Förderung des Staates.
Für Verheiratete gibt es auch die Möglichkeit, falls nur einer von beiden von einer Festanstellung in eine freiberufliche Tätigkeit wechselt, den anderen im Rahmen der Ehepartnerförderung „huckepack“ zu nehmen und ihm somit die Möglichkeit zu geben „mittelbar riesterförderberechtigt“ zu sein. In diesem Fall wird der Riester Vertrag des somit mittelbar versicherte Freiberuflers an den Riester Vertrag des weiterhin angestellten gekoppelt.
Für Personen, die häufig zwischen fester und freier Tätigkeit wechseln empfiehlt sich auch entweder eine Kombination aus Riester- und Rürup-Rente oder auch ausschließlich einen Rürup-Vertrag abzuschließen. Die Beitragszahlungen können je nach Vorstellung und Möglichkeiten flexibel gestaltet und bei Bedarf angepasst werden. Der Sparer kann je nach Einkommenssituation die Beiträge selber wählen und anpassen. Die staatliche Förderung besteht beim Rürup Vertrag ja in der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge. Alleinstehende können pro Jahr bis zu 20 000 Euro ansetzen, Verheiratete können die doppelte Summe von 40 000 Euro steuerlich geltend machen.