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Glossar Buchstaben P-Q
Pflichtversicherung
Jeder Arbeitnehmer, der in einer in einem Angestelltenverhältnis eine abhängige Beschäftigung ausüben ist fast immer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Selbständige, Freelancer oder Unternehmer sind dagegen fast ausschließlich nicht versicherungspflichtig erfasst.
Als Pflichtversicherter kann man nicht aus dieser Versicherung austreten.
Unter einer privaten Rente versteht man im Gegensatz zur gesetzlichen Rente eine Rente, die entweder zusätzlich zur gesetzlichen Rente abgeschlossen wird, um etwa auftretende Versorgungslücken durch die unzureichende Rentenhöhe aufzufangen - Versorgungslücken entstehen, da die gesetzliche Rente meist deutlich unter dem zu Arbeitszeiten verdienten Netto liegt - oder um sich durch die private Rente vollständig für das Alter finanziell abzusichern, wenn zum Beispiel keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht.
Als private Rente wird zum Beispiel die Riester- oder RürupRente aber auch die SCHNEE-KONZEPT-Rente (SKR) © der SCHNEE GRUPPE bezeichnet. Diese privaten Renten eigenen sich, um bereits während der Lebensarbeitszeit genügend Kapital anzusparen, um für den Lebensabend finanziell gut gewappnet zu sein.
Wer nicht gesetzlich Rentenversichert ist, sollte auf jeden Fall eine private Absicherung abschließen, um für das Alter abgesichert zu sein.
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