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Glossar Buchstabe K


Kapitaldeckungsverfahren

Das Kapitaldeckungsverfahren ist eine Methode zur Finanzierung von Versicherungen zum Beispiel zur Altersvorsorge.
Die Beiträge der Versicherten werden dabei am Kapitalmarkt angelegt und ein so genanntes Deckungskapital gebildet, das nach dem Ansparen die zu zahlenden Leistungen abdecken soll. Alle laufenden und zukünftigen Ansprüche werden aus diesem Deckungskapital bedient.
Im Unterschied zum Kapitaldeckungsverfahren steht das Umlageverfahren bei dem kein Deckungskapital gebildet wird, sondern die eingezahlten Beiträge direkt an die Leistungsbezieher ausgezahlt werden. Das Umlageverfahren kommt zum Beispiel bei der gesetzlichen Rente zur Anwendung. Siehe auch Genereationenvertrag.

Kapitalwahl

Statt der sogennanten aufgeschobenen Rente wird das bis dahin insgesamt angesammelte Kapital dieses Vertrages benutzt, um den zu Beginn der Maßnahme aufgenommenen Kreditbetrag für die beiden Einmalbeträge planmäßig durch den Versicherer tilgen zu lassen



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