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Glossar Buchstabe G
Garantieverzinsung
Unter Garantieverzinsung versteht man die Zinsen, welche die Lebensversicherer ihren Kunden bei Lebens und Rentenversicherungen jährlich zusichern.
Garantierte Rente
Lebenslange Mindestrente, die auch bei Tod mindestens für die Zeit der Rentengarantie in jedem Fall gezahlt wird.
Die gesetzlichen Renten basieren auf dem so genannten Generationenvertrag. Die aktuell arbeitende Generation finanziert mit Ihren Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung die Renten, die die Renter aktuell beziehen. Dieses Verfahren heisst auch Umlageverfahren. Dieses Prinzip funktioniert nur, wenn eine gewisse Altersstruktur in der Bevölkerung besteht. Theorethisch müssten es mehr Einzahler sein, als Rentner damit der Generationenvertrag funktioniert. Man kann sich leicht ausrechnen, das ein Beitragszahler alleine natürlich nicht die volle Rente eines Rentners finanzieren kann. Allerdings läuft es durch die gesellschaftliche Entwicklung immer mehr darauf hinaus, dass es mehr Rentner als Beitragszahler gibt. Dieser Missstand wird sich in den nächsten Jahren auch noch verschlimmern. Die Anpassung des Generationenvertrages an die demografische und wirtschaftliche Entwicklung muss also vorgenommen werden. Ebenso werden private Renten zusehens wichtiger, um eine ausreichende Versorgung im Ruhestand zu gewährleisten. Der Generationenvertrag funktionierte nur in einer Zeit, als es wenig Rentner und viele Beitragszahler gab.
Arbeitnehmer, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden zahlen fast immer in der gesetzlichen Rentenversicherung ein! Die gesetzliche Rente wurde einst eingegführt, um die Versorgung der Arbeitnehmer dann zu übernehmen, wenn diese aus Altersgründen nicht mehr erwerbstätig sein können.
Die gesetzliche Rente basiert dabei auf einem so genannten Umlageverfahren. Die gezahlten Beiträge werden nicht wie bei einem Kapitaldeckungsverfahren angespart, sondern sofort für die laufenden Rentenzahlungen an die "aktuellen" Rentner ausgeschüttet.
Da die Bevölkerungsstruktur nicht mehr so aufgebaut ist, dass das Umlageverfahren funktionieren kann müssen entweder die Beiträge erhöht oder die Leistungen gekürzt werden. Da dies aber nicht in beliebigem Maße geschehen kann ist eine Folge aus der sich veränderenden Bevölkerungsstrukr dass die gesetzliche Rente nicht mehr ausreicht, um Versorgungsengpässe im Alter zu vermeiden! Eine private Renten als Altersvorsorge wird aus diesem Grund immmer notwendiger um eine Versorgung des Rentners im Ruhestand zu gewährleisten!
Günstigerprüfung
Die Günstigerprüfung kommt bei der staatlich geförderten Rente - Rürup und Riester-Rente - zum Einsatz. Private Altersvorsorge wird vom Staat entweder durch eine Zulage oder durch einen Sonderausgabenabzug gefördert. Wenn der Sonderausgabenabzug für den Steuerpflichtigen günstiger als die Zulage ist dann erhöht sich die unter Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage.
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