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Glossar Buchstabe E


Effektivzins

Maßgebliche Aussage über den tatsächlichen Zinssatz unter Berücksichtigung von Auszahlungssatz, Festschreibungsdauer und Zinsterminen. Der Effektivzins ist unabdingbar zum Vergleich von Finanzierungsangeboten.

Einmalbetrag

Finanzierte Einzahlung in die unkündbare lebenslange Rentenversicherung bzw. finanzierte Einzahlung in die kündbare aufgeschobene Rentenversicherung, bei der zum Tilgungszeitpunkt (statt einer weiteren Rente) das angesammelte Kapital gewählt wird.

Entgeldpunkte

Die Entgeltpunkte sind ein zu berücksichtigender Faktor in der Rentenformel. Sie sind maßgeblich für die Höhe der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beteiligt. Die Entgeldpunkte berechnen sich, in dem man das aktuelle Durchschnittseinkommen ins Verhältnis zum tatsächlich verdienten Einkommen setzt. Beträgt das Durchschnittseinkommen eta 30000 Euro und hat man selber auch 30000 Euro verdient erhält man genau 1 Entgeldpunkt für dieses Jahr. Eine detailliertere Darstellung der Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte liefert § 66 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Der Rentenwert eines Entgeltpunktes beträgt seit Juli 2007 26,27 Euro (im Osten 23,09 Euro), davor 26,13 Euro (West) bzw. 22,97 Euro (Ost).

Ertragsanteil

In der Rente enthaltener steuerpflichtiger Teil, dessen Höhe sich nach dem vollendeten Lebensjahr bei Beginn der Rente bemisst (§22 EStG)



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