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Staatlich gefördert: Die Basis "Rürup-Rente"

Rürup Rente - staatlich geförderte Altersvorsorge

Die "Rürup-Rente" ist ein gesetzlich gefördertes Instrument, um die eigene Altersvorsorge entscheiden zu verbessern. Die "Rürup-Rente" entspricht dabei den Leistungskriterien der gesetzlichen Rente, ist im Gegensatz dazu allerdings kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert. Durch die Änderungen des Jahressteurgesetzes wurde die staatliche Förderung der "Rürup-Rente" stark verbessert - die Beiträge zur Altersvorsorge können nun als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Ihre Vorteile auf einen Blick: 
  • Garantierte lebenslange Rente - Der Beginn der Rente ist ab dem 61. Lebensjahr möglich.
  • Hohe Steuervorteile - Die Beiträge die zur "Rürup-Rente" eingezahlt werden, können ab dem ersten Euro als Sonderausgaben von der Steuerlast abgezogen werden. Dabei besteht zum Beispiel für 2008 eine steuerliche Absetzbarkeit der gezahlten Beiträge von 66 %. Diese erhöht sich in den Folgejahren kontinuierlich bis zur vollständigen Abzugsfähigkeit von 100% ab 2025.
  • Entsprechend der Steuersystematik ist die steuerliche Belastung im Berufsleben meist höher als im Rentenalter. Dies ist ein entscheidender Vorteil der "Rürup-Rente" - Durch die Beiträge, die Sie einbezahlen sinkt Ihre Steuerlast während der Berufstätigkeit - gleichermaßen wird Kapital für das Rentenalter angespart. Die steuerliche Belastung im Alter ist meist niedriger als im Berufsleben, da der individuelle Steuersatz während der Erwerbsphase in der Regel höher ist. Da die "Rürup-Rente" es ermöglicht, die Beiträge als Sonderausgaben geltend zu machen wird die Steuerlast umso mehr senkt, je höher das Einkommen ist.
  • Für über 50 jährige lohnt sich "Rürup" doppelt! Diese Altersgruppe muss besonders wenig von der Rentenauszahlung versteuern. Ab 2010 zum Beispiel berträgt der zu versteuernde Anteil der Rente nur 60 %. Die restlichen 40 % der Rente sind steuerfrei. Unter diesem Link finden Sie weitere nützliche Zahlen und Tabellen zur "Rürup-Rente"
  • Schutz der "Rürup-Rente" vor fremdem Zugriff: Die "Rürup-Rente" ist pfändungssicher und insolvenzgeschützt. Das Vermögen Ihrer "Rürup-Rente" ist im Fall der Arbeitslosigkeit oder Insolvenz geschützt, wird also nicht aufgebraucht oder angerechnet.
  • Zusätzlich kann die "Rürup-Rente" als Hinterbliebenenrente für Ihren Ehepartner und Ihre Kinder eingesetzt werden. Eine weitere Option der "Rürup-Rente" ist, dass Sie sich auch vor einer Berufsunfähigkeit absichern können.
  • Kein Risiko: Es wird entweder in Papiere mit garantierter Mindestverzinsung investiert (risikolos) - oder in Anlageprodukte die sich zum Teil auch aus Aktienfonds zusammen setzen (geringes Risiko). 
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Ihre Rürup Rente wird in "Generation Basic Plus" von Canada Life investiert. Dieses Papier bietet optimale Wertentwicklung bei idealer Sicherheit. Erfahren Sie mehr überr "Generation Basic Plus" in dem Sie den Produktflyer herunterladen:
Download des Produktflyers Canada Life Generation Basic Plus - RürupRente


Die Eignung der "Rürup-Rente" als Altersvorsorge ist also sehr hoch! Sie bietet eine lebenslange Einkommensquelle. Das Risiko dabei ist sehr gering, da das angelegte Geld nur in staatlich anerkannten "Rürup-berechtigten" Anlageprodukten angelegt wird. Wenn Sie eine "Rürup-Rente" abschließen, die in Papiere angelegt wird, die eine Mindestverzinsung garantieren besteht sogar überhaupt kein Risiko für Sie. 

Im Rahmen unseres Maklerpools arbeiten wir unter anderem mit Canada Life, der LV 1871 oder Europa zusammen. Allerdings sind wir nicht auf diese Versicherer festgelegt - wir sind stets bemüht das attraktivste Angebot für Sie heraus zu finden.  

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