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Glossar Buchstabe B


Betriebliche Altersvorsorge

Unter einer betrieblichen Altersversorge versteht man Versorgungsleistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gewährt. Diese werden vom Arbeitnehmer im Fall von Alter, Invalidität oder Tod in Anspruch genommen.

Besteuerung von Renten

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen seit dem 1.1.2005 der so genannten nachgelagerten Besteuerung. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Für die Personen, die ab 2006 in Rente gegangen sind beträgt der steuerpflichtige Teil der Rente 52%. Der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente steigt in den darauffolgenden Jahren - bis 2020 um jeweils 2% p.A. um dann bis 2040 um jeweils 1% p.A. zu steigen. Ab 2040 ist die Rente zu 100% steuerpflichtig.

BFH

Bundesfinanzhof, höchste Finanzgerichtsinstanz

BMF

Bundesministerium der Finanzen



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