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Anhebung der Altersgrenze
Ab 2006 bis 2008 wird die Altersgrenze der gesetzlichen Rente von 60 auf 63 Jahre angehoben. Davon sind alle nach 1946 geborenen Personen betroffen. Diese Anhebung wird stufenweise vonstatten gehen und ab Januar 1946 um je einen Monat vorgenommen. So können im Januar 1946 Geborene ihre Altersrente für Arbeitslose oder nach Altersteilzeit frühestens mit 60 Jahren und einem Monat erhalten, usw. Ab 2008 werden dann im Dezember 1948 und später Geborene frühestens mit 63 Jahren eine Altersrente in Anspruch nehmen können.
Wer also entweder in diese Überganszeit zwischen 2006 und 2008 fällt oder seine Rente später antreten wird und nicht bis zu seinem 64 Lebensjahr warten möchte muss zusätzlich eine private Absicherung abschließen. Dazu bieten sich unsere Produkte an, da der Beginn der Auszahlung unserer privaten Rente flexibel und nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen entsprechend gestaltet werden kann.