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Glossar Buchstabe A
Ablaufsumme
Zum geplanten Tilgungszeitpunkt angewachsenes Kapital einschließlich aufgelaufener Gewinne (siehe auch Kapitalwahl).
Alterseinkünftegesetztes
Dieses Gesetz trat ab 2005 in Kraft. Kernpunkte sind die Steuerfreistellung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zur Riester- und zur Rüruprente. Es wurden umfangreiche Überlegungen angestellt, um Benachteiligungen wie zum Beispiel die Doppelbesteuerung bei Steuerpflichtigen zu vermeiden.
Es gibt zum einen eine Übergangsfrist für den Ansatz von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben und eine zweite Übergangsfrist für die höhere Besteuerung der Altersbezüge.
Die Übergangsphase für die Besteuerung von Altersbezügen dauert von 2005 bis 2040. Altersbezüge werden danach ab 2005 zu fünfzig Prozent besteuert. Dieser steuerpflichtige Anteil erhöht sich bis zum Jahr 2020 per anno um zwei Prozent und danach nur noch um ein Prozent pro Jahr, bis 2040 die vollen hundert Prozent erreicht sind.
Altersgrenze
Als Altersgrenze bezeichnet man das Alter, ab dem man einen Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rente hat - vorausgesetzt man hat darin etwas einbezahlt. Im Moment liegt die Altersgrenze beim 65. Lebensjahr. Gewisse Altersrenten können aber auch schon mit Vollendung des 60. oder 63. Lebensjahres begonnen werden. Beginnt man seine (gesetzliche) Rente vor dem 65 Lebensjahr ändert sich der Zugangsfaktor, der die Höhe der Rente mit beeinflusst.
Bei einer privaten Rente kann man je nach Vertrag, den Rentenbeginn frei wählen, in diesem Fall spielt die Altersgrenze keine Rolle.
Das Altersvermögensgesetz (AVmG)
Das AVmG wurde in 2001 verabschiedet. Es stellt die Grundlage der Rentenreform 2001 dar. In diesem Gesetz sind die Veränderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung und die zulagengeförderte private Altersvorsorge dargestellt und geregelt. Das Hauptziel dieser Gesetzesreform war es, einen größeren Anreiz zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge zu schaffen. Dies liegt darin begründet, dass die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Zukunft immer kleiner werden.
Unter Altersvorsorge versteht man im Allgemeinen, das Ansparen von Kapital, welches zum Bestreiten des Lebensunterhalt im Ruhestand verwendet wird. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten wie dies geschehen kann.
Angestellte zahlen zum Beispiel einen Teil Ihres Bruttogehalts in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Die eingezahlten Beiträge werden verwendet, um die laufenden Ausgaben der Rentenkasse zu bestreiten. Dies ist das als Generationenvertrag bekannte Prinzip. Da dieses Prinzip nur bei einer gewissen demographischen Bevölerungsstruktur funktioniert (von der wir weit entfernt sind) gibt es noch zusätzliche Möglichkeiten um für sein Alter vorzusorgen.
Die so genannte Riester- und Rüruprente so wie die SCHNEE-KONZEPT-RENTE der SCHNEEGRUPPE sind solche Produkte.
Annuität
Als Annuität bezeichnet man eine regelmäßig jährlich fließende Zahlung, die sich aus den Elementen Zins und Tilgung zusammensetzt.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Annuitäten. Die konstante und die flexible Annuität.
In der Laufzeit eines Annuitätendarlehens verändert sich mit fortschreitender Tilgung das Verhältnis von Zinsanteil zum Tilgungsanteil. Man spricht hier auch von anfänglicher Tilgung. Es wird daher die (zunehmende) Tilgungs- und die (abnehmende) Zinszahlung so errechnet, dass die regelmäßige Gesamtbelastung gleich bleibt, d. h. annuitätisch ist. Bei einem Abzahlungsdarlehen bleibt dagegen der Tilgungsbetrag bei jeder Zahlung unverändert, so dass die in diesem Fall variable Annuität durch die geringer werdende Zinslast sinkt.
Aufschubdauer
Wartezeit zwischen Einzahlung der finanzierten Einmalprämie (Versicherungsbeginn) und Kapitalwahl zur Tilgung des Darlehens bei Fälligkeit
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